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DEIN ANKOMMEN IN TIROL – FAQs FÜR ARBEITNEHMER:INNEN

Hast du deinen Job bei einem Tiroler Arbeitgeber gefunden und planst bereits dein Leben in Tirol? Oder fragst du dich noch, wie du deinen Traum, dort zu leben und zu arbeiten, wo andere Urlaub machen, verwirklichen kannst? Ein Neustart in einem anderen Land ist ein großer Schritt. Wir versuchen ihn dir möglichst einfach zu machen und beantworten daher gleich die ersten Fragen, die sich dir für den Start in dein Leben in Tirol stellen können.

Einreise und Ankommen

Bitte beachte, dass die rechtliche Situation von zuziehenden Personen mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten stets individuell zu beurteilen ist und allgemeingültige Aussagen nur sehr eingeschränkt möglich sind.

Kostenlose Beratung zu den Voraussetzungen für den rechtmäßigen Aufenthalt von EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen (Island, Liechtenstein, Norwegen) und Schweizer:innen in Österreich sowie den diesbezüglich bestehenden Verpflichtungen bietet beispielsweise WORK in AUSTRIA. Diese Servicestelle berät internationale Fachkräfte und ihre Familienmitglieder im staatlichen Auftrag zu aufenthaltsrechtlichen Themen (unter anderem in deutscher und englischer Sprache). Selbstverständlich bieten auch die Tiroler Rechtsanwält:innen (gegen Entgelt) Beratung an.

Einführende Informationen zum Thema (unionsrechtliches Aufenthaltsrecht, Anmeldebescheinigung und fristgerechte Beantragung, etc) findest du zum Beispiel unter:

Bitte beachte, dass die Rechtslage stets individuell zu beurteilen ist. Es ist daher jedenfalls empfehlenswert, sich beraten zu lassen!
 
Beratung zu den konkreten Voraussetzungen für die Einreise und den Aufenthalt (zB Visum, Aufenthaltstitel und deren Voraussetzungen) sowie den Zugang zum Arbeitsmarkt erhältst du beispielsweise bei WORK in AUSTRIA. WORK in Austria ist eine Servicestelle, welche kostenlos Fachkräfte (mit Familien), die in Österreich arbeiten möchten, zu aufenthaltsrechtlichen Themen berät.
Selbstverständlich bieten auch die Tiroler Rechtsanwält:innen (gegen Entgelt) Beratung an.

Einführende Informationen findest du zum Beispiel unter:

Einführende Informationen zu den Rechten von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EU-Bürger:innen, EWR-Bürgern und Schweizer:innen findest du zum Beispiel unter:

Bitte beachte, dass es je nach individueller Situation auch mehrere Optionen geben kann (eine Website kann oft nicht alle Fälle widerspiegeln). Eine fachkundige, individuelle Beratung kann daher sehr nützlich sein.

Tipp: Erkundige dich bereits ganz zu Beginn auch danach, welche Nachweise du zu gegebener Zeit für die Verlängerung deines Aufenthaltsrechts erbringen musst!

In Österreich gibt es kein einheitliches Verfahren für die Anerkennung von im Ausland erworbenen praktischen und theoretischen Qualifikationen. Ob eine formelle Anerkennung erforderlich ist, um einen bestimmten Job als Arbeitnehmer:in eines Tiroler Arbeitgebers ausüben zu können, hängt von verschiedenen Kriterien ab, wie insbesondere davon, um welchen Beruf es sich handelt und in welchem Land die Qualifikation erworben wurde. 

In Tirol wurde eine spezialisierte Anlaufstelle geschaffen, die kostenlose, mehrsprachige Information, Beratung und Begleitung zum Thema Anerkennung bietet. Diese Stelle berät auch zu verschiedenen Möglichkeiten, die den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern sollen (zB zur Bewertung von Hochschulqualifikationen für berufliche Zwecke oder zur Bewertung von Schulzeugnissen).

Es ist empfehlenswert, dich individuell beraten zu lassen und dich auch nach Möglichkeiten der Beantragung finanzieller Unterstützung in diesem Zusammenhang zu erkundigen.

Beispiele für Websites zum Thema:

Wer in einer Wohnung (oder in einem Haus, etc.) in Österreich Unterkunft nimmt, ist grundsätzlich verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen innerhalb von drei Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Jede Person muss einen eigenen Meldezettel (Formular) ausfüllen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen von der Person angemeldet werden, die für die Pflege und Erziehung verantwortlich ist. Die Meldebehörde stellt bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen auf Antrag eine Meldebestätigung pro Person aus.

Da die Wohnsitzmeldung rechtliche Relevanz in verschiedener Hinsicht hat, ist es wichtig, diese vollständig, korrekt und rechtzeitig vorzunehmen sowie aktuell zu halten (insb. relevante Änderungen, wie beispielsweise den Auszug aus der Unterkunft, frist- und formgerecht zu melden). Auch für die Unterkunftnahme in Beherbergungsbetrieben (zB Hotels, Gasthöfe, Pensionen, B&Bs) bestehen Meldevorschriften, die jedoch gesondert ausgestaltet sind. Selbstverständlich können neben der Wohnsitzanmeldung weitere „Meldepflichten“ relevant sein, wie etwa die Beantragung der Anmeldebescheinigung, die der Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts der EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen in Österreich dient, die unionsrechtlich zum Aufenthalt in Österreich für mehr als drei Monate berechtigt sind (vgl. dazu oben „Einreise, Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang: EU-Bürger, EWR-Bürger und Schweizer Staatsangehörige“).

Beispiele für Websites zum Thema (weitere Informationen):

Beratung bieten bei Bedarf beispielsweise:

In Tirol besteht große Nachfrage nach Wohnraum, weshalb genügend Zeit für die Wohnungssuche eingeplant werden sollte.

Auskunft über die zur Miete verfügbaren Wohnungen bieten beispielsweise Immobilienportale und Tageszeitungen. Auch auf Social Media werden häufig Mietwohnungen beworben.

Wohnungen werden in Österreich in der Regel direkt von Vermieter:innen oder über Immobilenmakler:innen angeboten.

Grundsätzlich können Mietverträge befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Bei befristeten Mietverträgen wird die Mietdauer im Vertrag festgelegt. Die Dauer eines befristeten Mietvertrages kann variieren. Sie muss jedoch bei bestimmten Mietobjekten mindestens drei Jahre betragen. Werden bei befristeten Mietverträgen keine vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten vereinbart (was auf Seite des Vermieters nur eingeschränkt möglich ist), ist eine Vertragsauflösung vor Ablauf der vereinbarten Dauer in der Regel nur aus wenigen speziellen Gründen möglich.

Solltest du darüber nachdenken Eigentum zu erwerben, ist die Inanspruchnahme von individueller rechtlicher Beratung ebenfalls dringend anzuraten.

Erste Tipps:

  • Immobilenmakler:innen und Provision: Seit 1. Juli 2023 gilt in Bezug auf Mietwohnungen das Bestellerprinzip, welches besagt, dass der- oder der-/diejenige die Provision an den/die Immobilienmakler:in zu zahlen hat, der/die den Auftrag an die Maklerin/den Makler gegeben hat. Das ist häufig der/die Vermieter:in, in manchen Fällen aber auch der/die Mieter:in. Erkundige dich im Vorfeld!
  • Sehr häufig interessieren sich mehrere Personen für attraktive Wohnungsangebote, weshalb es entscheidend sein kann, möglichst rasch mit dem/der Wohnungsanbieter:in Kontakt aufzunehmen und einen Termin zur Besichtigung der Wohnung zu vereinbaren. Auf vielen Plattformen ist es möglich, Suchagenten zu aktivieren. So wirst du automatisch über die neuesten Anzeigen informiert und kannst bei Interesse unmittelbar Kontakt mit dem/der Wohnungsanbieter:in aufnehmen.
  • Gehe bei deiner Suche mit gesundem Misstrauen vor! Manche Wohnungsangebote sind preislich stark überhöht, aber auch Betrugsversuche können vorkommen. Sei vorsichtig und leiste auch keine ungewöhnlichen Zahlungen!
  • Prüfe den Mietvertragsentwurf genau und lass dich zu diesem (aber auch zu möglichen anderen Unterlagen, wie etwa einem „Mietanbot“) vor Zustimmung rechtlich beraten! Es ist wichtig, keine Erklärungen abzugeben (weder schriftlich noch mündlich), ohne die Konsequenzen im Detail zu kennen. Bitte beachte auch, dass der Zuzug nicht nur ein mietrechtliches Thema ist, sondern vielfältigen weiteren rechtlichen Bedingungen unterliegt (z.B. Aufenthaltsrecht, Vorschriften für sog. Freizeitwohnsitze, etc.).
  • Prüfe vorab, mit welchen Kosten du im Laufe des Mietverhältnisses zu rechnen hast.
  • Kläre ab, worum du dich zu welchem Zeitpunkt selbst kümmern musst (zB Anmeldung von Strom, Internet, usw.).
  • Vergewissere dich, dass die korrekte Wohnsitzanmeldung an der betreffenden Adresse möglich ist.

Weitere Informationen und Beratung bieten beispielsweise folgende Dienstleister:innen und Institutionen an:

Wenn Gegenstände aus Nicht-EU-Staaten eingeführt werden sollen, ist eine individuelle steuerliche Beratung auch im Hinblick auf Einfuhrzölle, Einfuhrumsatzsteuer und korrekte Anmeldung unbedingt empfehlenswert! Für Übersiedlungsgut gibt es eine Befreiung, die aber ebenfalls formellen Voraussetzungen unterliegt. Auch größere Bargeldbeträge (Wertgrenzen jeweils aktuell zu erheben) müssen bei der Einreise der Zollbehörde gemeldet werden, sowie Vorschriften, Beschränkungen und Verbote für gewisse Waren beachtet werden.

Wenn private Gegenstände aus EU-Staaten nach Österreich gebracht werden, ist dies in der Regel kein Problem. Zu beachten sind aber Begrenzungen bei gewissen Waren, beispielsweise Tabakwaren und Alkoholika, sowie diverse Einschränkungen (bis hin zu Verboten) und Vorschriften für gewisse Waren, wie etwa Arzneimittel, Lebensmittel, Tiere und Pflanzen. Außerdem ist beispielsweise Vorsicht geboten, wenn Waren aus bestimmten Gebieten wie etwa Zollfreigebieten nach Österreich gebracht werden. Erkundige dich im Vorfeld!

Siehe auch unten, Rubrik „Fahrzeuge“.

Steuerrechtlich sind hinsichtlich des Zuzugs diverse Regelungen zu beachten. Unter anderem mit Wohnsitzbegründung (im steuerlichen Sinn) entsteht die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich. Diese impliziert, dass grundsätzlich das gesamte Welteinkommen in Österreich zu versteuern ist, wobei dieses Besteuerungsrecht unter Umständen im individuellen Fall durch Doppelbesteuerungsabkommen zugunsten eines anderen Staates eingeschränkt sein kann. 

Es empfiehlt sich, sich steuerrechtlich frühzeitig, individuell und umfassend zu informieren, zumal je nach Situation unterschiedliche steuerrechtliche Regelungen zum Tragen kommen. Diese können beispielsweise die Verpflichtung zur zeitgerechten Information an das Finanzamt betreffend eine steuerpflichtige Tätigkeit vorsehen (etwa, wenn nicht ausschließlich eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, also zB bei Vermietung, selbstständiger Nebentätigkeit*…), zur Abgabe der Steuererklärung verpflichten oder die Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung (fallabhängig freiwillig oder verpflichtend) betreffen. Diverse Fristen sind jeweils zu beachten. Erkundige dich individuell (die Regelungen sind zu detailreich, um sie hier abschließend darzustellen)!

Steuerrechtliche Beratung ist sehr oft auch bereits vor dem Zuzug wichtig. Besondere Vorsicht ist beispielsweise geboten, wenn es im Zuzugszeitpunkt noch ausländische Bankkonten, Depots und ähnliches gibt. Kapitaleinkünfte sind zwar grundsätzlich in Österreich endbesteuert, dies gilt aber für österreichische Konten und Depots. Einkünfte auf ausländischen Konten und Depots müssen hingegen in der Steuererklärung angeführt werden und das Vorliegen solcher ausländischer Kapitaleinkünfte führt in der Regel auch zu einem Pflichtveranlagungstatbestand (die Freigrenze für Kapitalvermögen ist verschwindend gering, zum Zeitpunkt August 2024 etwa bei nur 22 €). Bei größeren Depots kann der Aufwand für die Steuererklärung hoch werden, da in Österreich für Kapitaleinkünfte Einzelaufzeichnungspflicht besteht. Die ausländischen Unterlagen sind leider häufig nicht brauchbar, da etwa bei Investmentfonds die steuerliche Behandlung in Österreich stark von anderen Staaten abweicht. Es empfiehlt sich daher in der Regel nach Möglichkeit, ausländische Depots vor Zuzug zu schließen und Wertpapiere, Ersparnisse etc. auf inländische Depots zu übertragen. Zuvor sollte jedoch unbedingt fachkundiger steuerlicher Rat eingeholt werden, um die Gesamtsituation rechtlich richtig einzuordnen und die steuerliche Situation im Wegzugsstaat zu beachten. Je nach Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung im anderen Staat kann auch unter Umständen im Ausland noch Steuer gespart werden, je nachdem wann der Übertrag erfolgt.

Auch beispielsweise bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten (die jedoch nicht Gegenstand dieser FAQs sind), wie zB der Tätigkeit im Home-Office in Österreich für eine/n ausländischen Arbeitgeber:in, sind diverse Sonderregelungen zu beachten, weshalb hier bereits vor Tätigkeitsbeginn (neben den damit verbundenen weiteren rechtlichen Themen auch) eine umfassende steuerrechtliche Abklärung der konkret geplanten Situation erfolgen sollte.

Diese beiden Fälle dienen lediglich als Beispiele. Die rechtzeitige Einholung umfassender, steuerrechtlicher Information bzw. Beratung ist jedenfalls anzuraten. Eine abschließende steuerliche Beurteilung ist aufgrund der Komplexität der Materie nur individuell möglich.

Fachkundige Beratung wird insbesondere durch Steuerberatungskanzleien angeboten.

Abhängig von Umfang und Komplexität bietet beispielsweise auch die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol) ihren Mitgliedern Beratung zu steuerrechtlichen Fragen an. 

Selbstverständlich ist frühzeitige, umfassende Information auch wichtig, um eventuelle fristgebundene Vorteile nutzen zu können. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte „Zuzugsbegünstigung“, die verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen unterliegt und nur innerhalb von sechs Monaten ab Zuzug beantragt werden kann. Um Fehler (in diesem Rechtsgebiet mit eigener Terminologie und komplexen Bestimmungen) zu vermeiden, ist individuelle, frühzeitige Beratung auch hierzu sehr empfehlenswert.

Erstinformation zur Zuzugsbegünstigung:

*Bitte beachte, dass das Thema der Selbstständigkeit (etwa als Nebenerwerb) und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen kein Gegenstand dieser FAQs sind.

Gesundheitsversorgung

Die österreichische gesetzliche Sozialversicherung besteht insbesondere aus folgenden Zweigen:

  • Krankenversicherung (KV)
  • Unfallversicherung (UV)
  • Pensionsversicherung (PV)

Die österreichische Sozialversicherung ist als Pflichtversicherungssystem aufgebaut. Das bedeutet, dass die Versicherung bei Zutreffen bestimmter Voraussetzungen in der Regel automatisch in Kraft tritt. Wann dies der Fall ist (und für welche/n Zweig/e der Sozialversicherung), ist gesetzlich geregelt. Dienstnehmer:innen* sind in alle genannten Zweige einbezogen, soweit die Voraussetzungen vorliegen (die Form der „geringfügigen Beschäftigung“ wird in diesen FAQs nicht berücksichtigt). 

In Österreich ist die soziale Krankenversicherung nicht frei wählbar. Welche soziale Krankenversicherung (ÖGK/BVAEB) zuständig ist, hängt bei Dienstnehmer:innen von dem/der Dienstgeber:in und von der ausgeübten beruflichen Tätigkeit ab. 

In der Regel erfolgen die Anmeldung zur Sozialversicherung und die Abfuhr der Abgaben automatisch durch den/die Dienstgeber:in. Anders kann dies beispielsweise bei grenzüberschreitenden Sachverhalten gelagert sein, für diese sollte stets eine umfassende Abklärung des Einzelfalls erfolgen (je nach Sachverhalt ist möglicherweise auch gar nicht Österreich für die Sozialversicherung des Dienstnehmers/der Dienstnehmerin zuständig).

Es ist jedoch generell ratsam, die eigene Sozialversicherungssituation rechtzeitig und umfassend zu klären, da abhängig von den individuellen Umständen unterschiedliche Bestimmungen zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht zu beachten sind und auch das Leistungsspektrum der einzelnen Sozialversicherungsträger unterschiedlich ist. Beratung bieten beispielsweise Steuerberater:innen an. Auch manche Servicestellen, wie etwa die Europaberatung der AK Tirol, stehen ihrer jeweiligen Zielgruppe für Fragen zur Verfügung.

Beispiele für Websites zum Thema:

Es ist grundsätzlich möglich, den gesetzlichen Sozialversicherungsschutz durch private Zusatzversicherungen zu ergänzen. Die Kosten-Nutzen-Abwägung ist eine persönliche, die Tiroler Versicherungsmakler:innen beraten dich gerne!

Hier noch ein paar Tipps:

  • Ein allen rechtlichen Vorgaben entsprechender Krankenversicherungsschutz ist unter anderem für das Aufenthaltsrecht in Österreich von Relevanz (erkundige dich dazu). 
  • Kläre deine Situation auch im Hinblick auf mögliche Alterspensionsansprüche individuell und frühzeitig ab (Hast du, zumindest aus heutiger Sicht, später einen Anspruch? Wenn ja, wo und unter welchen Voraussetzungen? Wie sorgst du privat vor?). 

*Bitte beachte, dass das Thema der Selbstständigkeit (etwa als Nebenerwerb) und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen kein Gegenstand dieser FAQs sind.

Zur Inanspruchnahme der Leistungen aus der sozialen Krankenversicherung dient den in Österreich krankenversicherten Personen die sogenannte „e-card“. Diese wird beispielsweise bei einem Arztbesuch oder einer anderen medizinischen Behandlung vorgelegt und belegt den aufrechten Versicherungsschutz. Mit der Sozialversicherungsnummer ist es jedoch möglich bereits zum Arzt gehen, bevor man die e-card in Händen hält.

Achtung: Die e-card wird Versicherten nicht in allen Fällen automatisch zugestellt! Auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr muss nämlich ein Foto angebracht sein und nicht immer liegt dieses der Behörde bereits vor.

Prüfe daher, ob du ein Foto zur zuständigen Registrierungsstelle bringen musst, um die e-card zu erhalten, oder ob die Sozialversicherungsanstalt bereits über ein Foto verfügt und deine e-card daher automatisch ausgestellt wird. In der Regel ist für die Fotoabgabe eine Online-Terminvereinbarung erforderlich. Dazu und zu weiteren Informationen siehe den untenstehenden Link „Foto bringen“.

Beispiele für Websites zum Thema:

  • e-card, Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.-SVC
  • Foto bringen, Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H.-SVC

Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Diese dient der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehendem Aufenthalt (z.B. Urlaub) in den EU-Mitgliedsstaaten sowie bestimmten weiteren Ländern.

Nach Zuzug ist es jedoch möglich, dass diese mit „*******“ bedruckt und damit noch nicht gültig ist. Auch davon abgesehen gilt die EKVK nicht in allen Fällen.

Informiere dich daher genau zu den Gültigkeitsvoraussetzungen sowie zum Umfang der durch die EKVK abgedeckten Leistungen und weiteren Möglichkeiten des sozialen Krankenversicherungsschutzes für Auslandsreisen bei deinem zuständigen Sozialversicherungsträger.

Beispiele für Websites zum Thema:

Unter bestimmten Voraussetzungen können in Österreich krankenversicherte Personen Angehörige mitversichern. Auskunft dazu bieten insbesondere ÖGK und BVAEB.

Beispiele für Websites zum Thema:

  • Mitversicherung, Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Kontakt, Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
  • Mitversicherung, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
  • Kontakt, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)

Wir empfehlen jedoch unbedingt, die rechtliche (auch sozialversicherungsrechtliche) Situation von Angehörigen gesondert und umfassend abzuklären, da alle Aspekte zu berücksichtigen sind (zB ob sie selbst berufstätig sind, im In- oder Ausland, etc.) und dadurch unterschiedliche bzw. andere Rechtsvorschriften zu beachten sein können!

Tipp: Ein allen rechtlichen Vorgaben entsprechender Krankenversicherungsschutz hat unter anderem Relevanz im Hinblick auf das Aufenthaltsrecht (erkundige dich dazu).

Die Arztwahl steht in Österreich versicherten Personen grundsätzlich frei. Ob und inwieweit die Kosten der medizinischen Behandlung vom zuständigen Sozialversicherungsträger übernommen werden, hängt von dessen Regelungen (ÖGK/BVAEB) ab.

Eine wichtige Rolle spielt zudem die Unterscheidung von Kassenärzt:innen, Wahlärzt:innen und Privatärzt:innen. Die vergleichsweise umfangreichste Kostenübernahme durch den Sozialversicherungsträger darf grundsätzlich bei der Behandlung durch Kassenärzt:innen erwartet werden (entscheidend sind die geltenden Bedingungen des jeweiligen Sozialversicherungsträgers).

Beispiele für Websites zum Thema:

Für die Suche nach niedergelassenen Ärzt:innen ist es erforderlich, in der jeweiligen von dir gewählten Arztpraxis anzufragen, ob diese dich als Patient:in aufnimmt.

Beispiele für Websites zum Thema:

Tipp: Suche rechtzeitig nach für dich relevanten Arztpraxen und frage, ob man dich als neue Patientin/neuen Patienten aufnimmt! Es kann aufgrund von zu vielen Patient:innen passieren, dass manche Arztpraxen vorübergehend keine neuen Patient:innen mehr aufnehmen und daher eine intensivere Suche nach einer geeigneten Arztpraxis erforderlich ist.

Mobilität in Tirol

Im Hinblick auf Fahrzeuge, die vom Ausland nach Österreich gebracht werden sollen oder wurden, sind detailreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Wir empfehlen dir, dich unbedingt im Vorhinein (bevor ein Fahrzeug nach Österreich gebracht oder hier gelenkt wird) genau zu den Vorschriften zu informieren, um einerseits keine Überraschungen hinsichtlich der teils sehr hohen zu erwartenden Kosten zu erleben (beispielsweise Normverbrauchsabgabe NoVA bei Fahrzeugsanmeldung, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer etc.) und andererseits nicht Gefahr zu laufen strenge Strafen zu riskieren (beispielsweise, weil rechtswidrig ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen verwendet wird, Vorschriften zu Import, Zöllen oder Steuern nicht eingehalten wurden o.a).

Beratung bieten beispielsweise Autofahrerclubs, in Tirol unter anderem der

  • Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touringclub ÖAMTC und der
  • Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs ARBÖ

Voraussetzung ist der Abschluss einer Mitgliedschaft.

Zum Thema Führerschein (Gültigkeit in Österreich, notwendige Schritte, etc.) sollte man sich ausführlich informieren, bevor man in Österreich ein Fahrzeug lenkt. Je nach Situation kommen unterschiedliche rechtliche Regelungen zum Tragen.

Führerscheine, die außerhalb des EWR* ausgestellt wurden, sind in Österreich maximal befristet gültig oder können im Fall mancher (gar nicht so weniger) Länder in Österreich überhaupt nicht verwendet werden. Prüfe daher, ob dein ausländischer Führerschein in Österreich grundsätzlich befristet anerkannt wird und falls ja, ob du für die befristete Gültigkeit deines Führerscheins besondere Voraussetzungen erfüllen musst (es können beispielsweise Zusatzdokumente erforderlich sein, Altersvorgaben erfüllt sein müssen usw.). Ist die befristete Gültigkeit in Österreich gegeben, kläre auch ab, bis wann dies konkret der Fall ist.

Bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen kann der außerhalb des EWR ausgestellte Führerschein in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden, um einen in Österreich langfristig gültigen Führerschein zu erhalten (wie oben ausgeführt, ist der ausländische Führerschein in Österreich nur kurz oder gar nicht gültig). Je nach Ausstellungsland des ausländischen Führerscheins kann dafür ergänzend zu den übrigen Voraussetzungen eine praktische Fahrprüfung erforderlich sein.

Zuständig für die Umschreibung ist die Führerscheinbehörde. Beachte, dass grundsätzlich nur gültige ausländische Führerscheine umgeschrieben werden können, da abgelaufene Fristen aus dem Herkunftsstaat auch in Österreich zu beachten sind. Sollte dein Führerschein abgelaufen sein, erkundige dich aber trotzdem (unverzüglich) danach, ob es nicht eine Ausnahmeregelung gibt, die auf dich angewendet werden kann.

Jedoch auch Besitzer:innen von EWR-Führerscheinen* sollten sich zu den Anforderungen an gültige Führerscheine informieren. Die von EWR-Ländern ausgestellten Führerscheine werden bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen (zB kein Fristablauf, Inhaber:in auf dem Foto eindeutig erkennbar, alle Eintragungen gut lesbar) in Österreich aufgrund geltender Rechtslage grundsätzlich ohne Umschreibung anerkannt. Eine freiwillige Umschreibung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen jedoch möglich (zum einheitlichen Scheckkartenführerschein ab 19.1.2033 siehe hier). Bitte beachte jedoch, dass für Lenkberechtigungen der Klasse C(C1) und D(D1) Gültigkeitsfristen und spezielle Regelungen zu beachten sind! 

Die umfassende individuelle Prüfung der eigenen rechtlichen Situation (und im Zweifel die Inanspruchnahme von individueller Beratung) ist unbedingt anzuraten, da das Fahren ohne gültigen Führerschein gravierende Folgen haben kann. Eine Auskunftsstelle ist die Führerscheinbehörde selbst. Auch der österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub (ÖAMTC) und der Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs (ARBÖ) bieten Beratung an, wobei der ÖAMTC in Innsbruck auch in englischer Sprache berät.

Beispiele für Websites zum Thema:

Tipp: Sollte Handlungsbedarf für dich bestehen, kläre frühzeitig ab, wann du welche Schritte setzen musst, um keine Nachteile zu riskieren – Verfahren können dauern!

*Vertragsstaaten des EWR sind die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen.

Letzte Prüfung dieses Beitrags (Gültigkeit ausländischer Führerscheine) auf Aktualität: 23.4.2025 

Tirol verfügt über ein gut ausgebautes Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln. Zahlreiche Bus- und Bahnlinien decken sowohl städtische als auch ländliche Gebiete ab und ermöglichen es, bequem und umweltfreundlich von A nach B zu kommen. 

Beispiele für Websites zum Thema:

Tirol ist ein bedeutendes Transitland mit zahlreichen Möglichkeiten im Fernverkehr. Der Flughafen Innsbruck bietet Linien- und Charterflüge zu vielen europäischen Städten und Urlaubsdestinationen, während das gut ausgebaute Autobahnnetz und die internationalen Bahnverbindungen die europäischen Ballungsräume verbinden. Bitte beachte, dass in Österreich auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Mautpflicht besteht. Die Maut wird insbesondere in Form von Vignette, „GO Maut“ oder Streckenmaut entrichtet.

Beispiele für Websites zum Thema:

In Tirol werden Zeit- und Jahreskarten für den öffentlichen Nahverkehr angeboten. Besonders beliebt sind unter anderem das Klimaticket Österreich und das Klimaticket Tirol, welche eine kostengünstige Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel österreichweit oder im Bundesland ermöglichen.

Beispiele für Websites zum Thema:

Beispiele für Online-Ticketshops:

Im öffentlichen Nahverkehr bietet Tirol auch zahlreiche Kombiangebote, wie Carsharing, Park&Ride, E-Scooter und Fahrradmitnahme. Diese Angebote ermöglichen es zunehmend, bequem vom eigenen Auto auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen.

Beispiele für Websites zum Thema:

Mit den Kartenverbunds-Angeboten wie der Tirol Regio-Card, dem Freizeitticket Tirol und der Snowcard Tirol, aber auch den Saison- und Zeitkarten in den über 80 Skigebieten können die zahlreichen Bergbahnen und viele weitere Freizeitmöglichkeiten das ganze Jahr über genutzt werden.

Für Outdoor-Begeisterte sind diese Angebote die entspannteste und gleichzeitig der effizienteste Weg, die hervorragende Tiroler Freizeitinfrastruktur zu genießen.

Beispiele für Websites zum Thema:

Verschiedenes

Deutsch ist die Amtssprache in Österreich. Um sich im Alltag und im Berufsleben zurechtzufinden, ist es von großem Vorteil, die deutsche Sprache zu beherrschen. Deutschkurse spielen daher eine wichtige Rolle für die Integration in Tirol. Durch die Kenntnis der lokalen Sprache werden kulturelle Barrieren abgebaut und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich verbessert.

In Tirol gibt es diverse Förderungen für die Kosten der Teilnahme an Deutschkursen. Jede Förderung unterliegt individuellen Voraussetzungen.

Der „Blaue Bundesgutschein“, das „Bildungsgeld Update“, die „Individualförderung des Amts der Tiroler Landesregierung“ sowie der „Weiterbildungsbonus Tirol“ sind Beispiele für Förderungen, die häufig zum Tragen kommen. Frag auch bei deinem Arbeitgeber nach, ob dieser spezielle Informationen oder Angebote für dich hat. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, die jeweilige Förderstelle zu kontaktieren oder dich an eine Stelle zu wenden, die zu diesem Thema berät (z.B. Kammer für Arbeiter und Angestellte Tirol).

Kostenlose Angebote für Deutschkurse bietet unter anderem der ÖIF (Österreichischer Integrationsfonds) an.

Beispiele für Websites zum Thema:

Prüfe deine Dokumente und Ausweise auf Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem Umzug nach Österreich (z.B. Gültigkeit, Adressänderungserfordernisse).

EU-Bürger:innen, EWR-Bürger:innen und Schweizer:innen, die Inhaber einer „Anmeldebescheinigung“ oder einer „Bescheinigung des Daueraufenthalts“ sind, können sich als Identitätsdokument in Österreich einen „Lichtbildausweis für EWR-Bürger“ im Format einer Scheckkarte ausstellen lassen.

Beispiele für Websites zum Thema:

Die ID Austria ermöglicht es unter anderem, sich sicher online auszuweisen und digitale Services zu nutzen. Mit Hilfe der ID Austria können auch manche Amtswege online erledigt werden. Sieh dir gelegentlich an, ob die ID Austria für dich relevant ist.

Beispiele für Websites zum Thema:

Hast du ein Tier, welches du nach Tirol mitbringen möchtest, prüfe bitte rechtzeitig vor dem Zuzug nach Österreich, welche Voraussetzungen für die Beförderung, Ausfuhr, Einfuhr nach Österreich und Haltung deines Tieres (in Tirol) bestehen. Achte darauf, die rechtlichen Vorschriften und Fristen einzuhalten. Zum Beispiel wird für das Halten von Hunden eine Abgabe eingefordert.

Informationen zu Einfuhr und Haltung erteilen beispielsweise die Tiroler Amtstierärzte:

Beispiele für Websites zum Thema: 

Im Zusammenhang mit dem Umzug nach Österreich ist es empfehlenswert, deinen Versicherungsschutz zu überprüfen. Es gibt eine Reihe von privaten Versicherungen, die (zusätzlich zur Absicherung durch das Sozialversicherungssystem) für deine Absicherung relevant sein können. Beispiele sind die Haftpflichtversicherung, die Haushaltsversicherung, die Krankenzusatzversicherung, die private Unfallversicherung (z.B. zum Ausgleich von Nachteilen, die durch einen Freizeitunfall entstehen), die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Lebensversicherung.

Zur Beratung stehen dir beispielsweise die österreichischen Versicherungsmakler:innen zur Verfügung. Versicherungsmakler:innen sind Expert:innen, die Versicherungsprodukte verschiedener Anbieter vergleichen und für ihre Kund:innen passende Lösungen anbieten.

Tipp: Beachte bestehende rechtliche Vorgaben (zB hinsichtlich des Krankenversicherungsschutzes), aber stelle darüber hinaus generell sicher, dass (auch in der Zeit des Umzugs) keine gefährlichen Lücken in deinem Versicherungsschutz entstehen!

Der ORF-Beitrag („Haushaltsabgabe“) ist eine Gebühr, die von einem Großteil der österreichischen Haushalte verpflichtend zu bezahlen ist und der Finanzierung des Österreichischen Rundfunks (ORF) dient.

Grundsätzlich ist für jede in Österreich gelegene Adresse, an der zumindest eine volljährige Person mit Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister eingetragen ist, der ORF-Beitrag für jeden Kalendermonat zu entrichten. Die Beitragspflicht im privaten Bereich beginnt am Ersten des Folgemonats, in dem der Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister angemeldet wurde und endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hauptwohnsitz abgemeldet wurde.

Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand beim Beitragsservice angemeldet, muss sich pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person registrieren. Beitragsschuldner ist die im Zentralen Melderegister mit Hauptwohnsitz an der Adresse eingetragene volljährige Person. Sind an einer Adresse mehrere volljährige Personen mit Hauptwohnsitz eingetragen, so sind diese Personen Gesamtschuldner, der ORF-Beitrag ist von den Gesamtschuldnern nur einmal zu entrichten. Die Befreiung von der Beitragspflicht ist bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auf Antrag möglich. Auch wenige, konkrete Ausnahmen von der privaten Beitragspflicht (insb. im Zusammenhang mit einer für die betreffende Adresse bereits bestehenden betrieblichen Beitragspflicht) sind gesetzlich vorgesehen.

Relevante Änderungen sind zu melden und zum Ende einer bestehenden Beitragspflicht ist auch eine aktive Abmeldung über die „ORF-Beitrag“-Website der ORF-Beitrags Service GmbH (siehe unten) notwendig, um die Beitragserhebung zu beenden.

Beispiele für Websites zum Thema (weitere und detailliertere Informationen):

Dies sind die wichtigsten Notrufnummern für Tirol:

  • Euro-Notruf (einheitliche europäische Notrufnummer): 112
  • Feuerwehr: 122
  • Polizei: 133
  • Rettungsdienst: 144
  • Bergrettung: 140
  • Ärztenotdienst: 141
  • Telefonseelsorge: 142
  • Rat auf Draht Telefonberatung für Kinder, Jugendliche und deren Bezugspersonen: 147
  • Gasnotruf: 128
  • Vergiftungsinformationszentrale: +43 1 406 43 43
  • Telefonische Gesundheitsberatung: 1450

Zusätzliche Notdienste:

  • Pannendienst ARBÖ: 123
  • Pannenhilfe ÖAMTC: 120
  • Apotheken-Notdienst: 1450

Die üblichen Öffnungszeiten von Geschäften in Tirol variieren, aber im Allgemeinen sind sie wie folgt:

Montag bis Freitag:

  • Geschäfte: 08:00 bis 18:00 oder 19:00 Uhr
  • Supermärkte: 07:30 bis 19:30

Samstag:

  • Geschäfte: 08:00 bis 12:00 oder 17:00 Uhr
  • Supermärkte: 07:30 bis 18:00 Uhr

Sonntag:

  • Geschäfte sind in der Regel geschlossen, mit Ausnahme von Tankstellen, Bahnhofs- und Flughafenläden und Geschäfte in einigen Touristenorten.

Diese Öffnungszeiten können je nach Geschäftstyp und Lage (z.B. Stadtzentrum, ländliche Gebiete) variieren. Große Einkaufszentren und Supermärkte haben oft längere Öffnungszeiten, während kleinere Geschäfte in ländlichen Gebieten möglicherweise früher schließen. An gesetzlichen Feiertagen sind die meisten Geschäfte geschlossen.

In Tirol, wie in ganz Österreich, gibt es bestimmte gesetzliche Feiertage, an denen Geschäfte in der Regel geschlossen sind. Hier sind die öffentlichen Feiertage in Tirol:

  • Neujahrstag: 1. Januar
  • Heilige Drei Könige: 6. Januar
  • Josefitag: 19. März (kein gesetzlicher Feiertag, jedoch ein schulfreier Tag in Tirol)
  • Ostermontag: Bewegliches Datum (meist im April)
  • Staatsfeiertag: 1. Mai
  • Christi Himmelfahrt: Bewegliches Datum (40 Tage nach Ostern)
  • Pfingstmontag: Bewegliches Datum (50 Tage nach Ostern)
  • Fronleichnam: Bewegliches Datum (60 Tage nach Ostern)
  • Mariä Himmelfahrt: 15. August
  • Nationalfeiertag: 26. Oktober
  • Allerheiligen: 1. November
  • Mariä Empfängnis: 8. Dezember
  • Christtag (Weihnachten): 25. Dezember
  • Stefanitag: 26. Dezember

Bitte beachte, dass hier bei weitem nicht alle für einen Umzug relevanten Themen und Handlungsschritte angeführt sind. Dies ist einerseits aus Gründen des Umfangs nicht möglich, andererseits aber auch insbesondere deshalb, weil jede Situation und jeder Umzug individuell sind.

Je nach Herkunftsland und individueller Situation können ganz unterschiedliche Dinge und Regelungen zu tun und zu beachten sein. Die hier zur Verfügung gestellten, allgemeinen Informationen betreffen nur ausgewählte, nach Erfahrung der Verfasser:innen besonders häufig nachgefragte Themen. Die Prüfung der Anwendbarkeit dieser Informationen auf die eigene, individuelle Situation sowie die Erhebung weiterer relevanter Themen, Informationen und To Dos bleiben jedoch erforderlich. 

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