Allgemeine Nutzungsbedingungen
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Allgemeine Nutzungsbedingungen
zur Nutzung der Inhalte der Datenbank Tirol Werbung Bildarchiv Arbeitskräftebewerbung (TWBA)
Anbieterin: Tirol Werbung GmbH
Adresse: Maria-Theresien-Straße 55, 6020 Innsbruck
Firmenbuch: FN 514297w, Landesgericht Innsbruck
Telefon: 0043 (0)512/5320-0
Mail: info@tirol.at
UID: ATU57339767
I. Allgemeines
Die Tirol Werbung GmbH, MthStr, 6020 IBK, stellt die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Inhalte der Datenbank TWBA ausschließlich registrierten Nutzern und Nutzerinnen (in der Folge „Nutzer“ und „Nutzerin“) unentgeltlich im Sinne der unter Absatz 1 definierten Verwendungszwecke zur Verfügung.
(1) Das TWBA dient der unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Fotos (Bilddateien), Videos und Audiodateien sowie Icons und Vorlagen („Assets“) mittels einer urheberrechtlich geschützten Internetdatenbank. Die daraus entnommenen bzw. heruntergeladenen Assets dürfen vorbehaltlich der Nutzungsbeschränkungen in Punkt IV. unentgeltlich und ausschließlich für die Kommunikationsaktivitäten von Unternehmen mit aufrechtem Sitz in Tirol im direkten Zusammenhang mit ihrer Präsentation und Darstellung als attraktiver Arbeitgeber in Tirol als Lebens- und Arbeitsort mit hoher Lebensqualität für potentielle und bestehende Arbeitskräfte genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Als Nutzung im Sinn dieser Nutzungsbedingungen gilt neben dem Download auch jede Form der elektronischen sowie der gedruckten Veröffentlichung der Assets oder eines Teiles davon. Als Nutzung gelten weiters die Verwendung der Assets in Layout, Kopie, Projektion inklusive öffentlicher Wiedergabe, Reproduktion in allen derzeit technisch verfügbaren Verfahren, Abdruck, Einscannen sowie die Speicherung der Assets auf elektronischen Datenträgern bzw. in elektronischen Datenbanken. Nicht zulässig ist die Nutzung der Assets im Bereich der Außenwerbung (vgl. Punkt IV Absatz 10).
(3) Die Nutzung des TWBA erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf und nicht exklusiv durch Erteilung von zweckgebundenen Werknutzungsbewilligungen an registrierte Nutzer und Nutzerinnen. Im Falle eines Widerrufs, muss der Nutzer/die Nutzerin die Verwendung der Assets unverzüglich einstellen.
(4) Der Nutzer/Die Nutzerin des TWBA anerkennt durch die Registrierung im „willkommen.tirol Arbeitgeber- und Arbeitgeberinnenbereich“ (Link zu Nutzungsbedingungen willkommen.tirol Arbeitgeber- und Arbeitgeberinnenbereich) die Geltung dieser Nutzungsbedingungen (Zustimmungserklärung). Zusätzlich bestätigt der Nutzer/die Nutzerin bei jedem Download eines Assets auf der TWBA die Geltung und Akzeptanz dieser Nutzungsbedingungen.
(5) Die per Download aus dem TWBA heruntergeladenen Assets bleiben stets Eigentum des Urhebers und werden über die TBWA der Tirol Werbung angeboten.
(6) Tirol Werbung ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Mit der weiteren Nutzung der Plattform nach einer Änderung der Nutzungsbedingungen erklärt sich der Nutzer/die Nutzerin mit den Änderungen einverstanden. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Plattform einsehbar.
II. Registrierung zur Nutzung des TWBA
(1) Für den Zugang zum TWBA muss sich jeder Nutzer/jede Nutzerin zuvor online auf „willkommen.tirol Arbeitgeber-und Arbeitgeberinnenbereich“ registrieren. Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich volljährige Personen. Tirol Werbung ist berechtigt, einen Registrierungswunsch ohne Angabe von Gründen nicht anzunehmen oder eine erteilte Registrierung jederzeit zu stornieren. Der Nutzer/Die Nutzerin hat bei der Registrierung den Firmenwortlaut, seinen oder ihren vollständigen Namen, die korrekte Firmen-Postanschrift und seine oder ihre aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben und allfällige Änderungen dieser Daten der Tirol Werbung unverzüglich bekannt zu geben. Diese Daten werden von Tirol Werbung zur Vertragserfüllung zumindest für die Dauer der aufrechten Zugangsberechtigung verarbeitet. Nach akzeptierter Registrierung erhält der Nutzer/die Nutzerin per E-Mail eine Zugangsberechtigung (Benutzernamen und Passwort) zugeteilt. Die Registrierung und die Freischaltung der Zugangsberechtigung erfolgt durch die Tirol Werbung, nachdem die vom Nutzer/von der Nutzerin angegebenen Daten überprüft wurden. Erst durch Zuteilung der Zugangsberechtigung erhält der Benutzer/die Benutzerin Zugang zum TWBA.
(2) Die Daten für die Zugangsberechtigung sind vom Nutzer/von der Nutzerin vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sämtliche Nutzungshandlungen, die unter der dem Nutzer/der Nutzerin zugeteilten Zugangsberechtigung im TWBA gesetzt werden, werden dem Nutzer/der Nutzerin zugerechnet. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Nutzers/der Nutzerin von Dritten missbraucht werden, so haftet der Nutzer/die Nutzerin für daraus eventuell entstandene Schäden.
(3) Der Nutzer/Die Nutzerin hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des TWBA, es bleibt der Tirol Werbung jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Assets zu verändern, zu löschen oder zu erweitern. Um das TWBA im vollen Umfang nutzen zu können, muss der Nutzer/die Nutzerin die jeweils neuesten (Browser)-Technologien verwenden oder deren Verwendung ermöglichen. Der Nutzer/Die Nutzerin trägt die Kosten, die beim Download von Dateien an Provider- und Telekommunikationsgebühren entstehen, selbst.
III. Haftung der Tirol Werbung, ihrer Kooperationspartner und des Nutzers/der Nutzerin
(1) Weder die Tirol Werbung noch der jeweilige Urheber übernimmt irgendeine Haftung für die rechtliche und/oder technische Eignung eines Assets aus dem TWBA . Jede wie immer geartete Nutzung eines Assets aus dem TWBA erfolgt auf ausschließliches Risiko des Nutzers/der Nutzerin.
(2) Der Nutzer/Die Nutzerin haftet für jede diesen Nutzungsbedingungen widersprechende sowie für jede missbräuchliche bzw. rechtswidrige Nutzung der Assets aus dem TWBA . Insbesondere, wenn aufgrund von diesen Bedingungen widersprechender Nutzung, Urheber- und Persönlichkeitsrechte berührt werden.
(3) Sollte der Nutzer/die Nutzerin die Funktionalitäten des TWBA oder der darin gehosteten Assets in einer unzulässigen Art und Weise nutzen, so behält sich Tirol Werbung vor, sich für allfällige dadurch entstehende Schäden am Nutzer/an der Nutzerin in vollem Umfang zu regressieren. Ferner behält sich Tirol Werbung einen Regress gegen den Nutzer/die Nutzerin vor, soweit aus der – auch nach diesen Nutzungsbedingungen zulässigen – Nutzung der Assets Ansprüche Dritter an die Tirol Werbung herangetragen werden.
(4) Der Nutzer/Die Nutzerin verpflichtet sich die Tirol Werbung gegen alle, wie immer gearteten, Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen und der Nutzung der Assets schad- und klaglos zu halten.
IV. Nutzungsbeschränkungen
(1) Vollständigkeit und Richtigkeit der Dateneingabe
Die Nutzung von Assets aus dem TWBA ist nur dann rechtmäßig und zulässig, wenn alle bei der Registrierung auf „willkommen.tirol Arbeitgeber- und Arbeitgeberinnenbereich“ angegebenen Daten richtig und vollständig sind und die Nutzungsbeschränkungen beachtet werden.
(2) Zulässige und unzulässige Nutzungszwecke
Die zulässigen Nutzungszwecke sind auf die nicht kommerzielle Nutzung der Assets zur Präsentation eines Tiroler Betriebsstandorts des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber mit ausschließlichem Bezug zu Tirol beschränkt. Verfolgt der Nutzer/die Nutzerin einen unzulässigen Nutzungszweck, gilt die Werknutzungsbewilligung als nicht erteilt. Die Erteilung der Zugangsberechtigung zum TWBA gilt nicht als Zustimmung der Tirol Werbung zu einer den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen widersprechenden Nutzung der Assets aus dem TWBA.
(3) Verbot der Rufschädigung
Die vom Nutzer/der Nutzerin aus dem TWBA heruntergeladenen Assets dürfen auch bei Nutzung zur Präsentation eines Tiroler Betriebsstandorts des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber nicht in einer Art und Weise genutzt werden, die geeignet ist, dem Ruf und dem Ansehen des Landes Tirol, der Tirol Werbung, oder einer sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtung, dessen Rechts- oder Entscheidungsträger direkt oder indirekt das Land Tirol ist, zu schaden. Die vorstehende Beschränkung gilt sinngemäß für die Kooperationspartner der im TWBA gehosteten Assets hinsichtlich ihres Rufes und Ansehens.
(4) Nutzung in sozialen Netzwerken
Die vom Nutzer/von der Nutzerin aus dem TWBA heruntergeladenen Assets dürfen in sozialen Netzwerken nur zur Präsentation eines Tiroler Betriebsstandorts des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber mit ausschließlichem Bezug zu Tirol verwendet werden.
(5) Verbot der direkten kommerziellen Nutzung
Weiters dürfen die vom Nutzer/der Nutzerin aus dem TWBA heruntergeladenen Assets nicht zu direkten bzw. unmittelbaren kommerziellen Zwecken genutzt werden, d.h. Assets, die aus dem TWBA heruntergeladen werden, dürfen nicht für Merchandising-Zwecke als Teil eines zum Verkauf bestimmten Produkts verwendet werden (z.B. T-Shirt mit einer Bilddatei aus dem TWBA ). Zulässig ist hingegen die Nutzung von Assets aus dem TWBA zu touristischen Image- und Werbezwecken als Arbeitergeber/Arbeitgeberin eines Tiroler Betriebsstandorts (z.B. Nutzung der Bilddatei aus dem TWBA in einer Werbebroschüre als Arbeitgeber/Arbeitgeberin eines Tiroler Betriebsstandorts) mit ausschließlichem Bezug zu Tirol sowie zur Öffentlichkeitsarbeit als Arbeitergeber/Arbeitgeberin eines Tiroler Betriebsstandorts mit ausschließlichem Bezug zu Tirol, da hier die Dateien aus dem TWBA lediglich der Vermarktung eines Produkts oder einer Dienstleistung dienen, nicht jedoch direkt Teil des zum Verkauf bestimmten Produkts sind (zulässige indirekte kommerzielle Nutzung). Im Zweifelsfall ist zuvor die schriftliche Genehmigung der Tirol Werbung bzw. des betreffenden Urhebers zur Nutzung einzuholen.
(6) Bearbeitungsverbot (Bilddateien, Icons und Audiodateien)
Jegliche Bearbeitung, insbesondere die Verfremdung sowie die Entstellung der Bilddateien, Icons durch technische Eingriffe aller Art, ferner die Vervielfältigung von Bilddateien und Icons durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Foto-Composing, oder auf sonstige Art und Weise, , ist nicht gestattet (Bearbeitungsverbot von Bild- und Audiodateien). Weiters ist es nicht gestattet, Bildteile (Bildausschnitte von Bilddateien) zu nutzen. Bilddateien dürfen daher auch im Rahmen der zulässigen Nutzungszwecke Nutzung zur Präsentation eines Tiroler Betriebsstandorts des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber/attraktive Arbeitgeberin (mit ausschließlichem Bezug zu Tirol) nur als gesamtes und gänzlich unbearbeitet verwendet werden. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(7) Bearbeitungsverbot (Videodateien)
Für die Nutzung von Videodateien aus dem TWBA gelten die unter (6) genannten Verbote sinngemäß. Hiervon ausgenommen ist die Kürzung von Videodateien und deren Nutzung im Rahmen der zulässigen Nutzungszwecke zur Präsentation eines Tiroler Betriebsstandorts des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber/attraktive Arbeitgeberin mit ausschließlichem Bezug zu Tirol.
(8) Schutz von Persönlichkeitsrechten
Nutzungen der Assets aus dem TWBA im Zusammenhang mit der Verwendung von Texten, die zur Herabwürdigung oder Beeinträchtigung der Interessen der im Asset abgebildeten Personen führen können, sind unzulässig und machen den Nutzer/die Nutzerin schadenersatzpflichtig. Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen dürfen durch die Nutzung der Assets aus dem TWBA keinesfalls negativ berührt oder beeinträchtigt werden. Ebenso unzulässig sind Nutzungen der Assets in erotischen, kriminellen oder sonstigen anstößigen Zusammenhängen sowie Nutzungen, die Minderheiten, ethnische, religiöse oder sonstige Gruppen verunglimpfen oder die geeignet sind, Mitglieder dieser Gruppen in ihren Gefühlen oder Anschauungen zu verletzen.
(9) Nutzung für journalistische Zwecke
Eine Nutzung von Assets aus dem TWBA zu journalistischen Zwecken in analogen und elektronischen Medien und Blogs ist unbeschadet der vorstehenden Absätze zulässig, sofern hierbei der ausschließliche Bezug zu Tirol gewahrt bleibt und es sich um eine Presseaktivität zur Bewerbung des eigenen Unternehmens als Arbeitgeber/Arbeitgeberin handelt. Der Nutzer/Die Nutzerin ist hierbei zur Einhaltung der publizistischen Grundsätze des öst. Presserates (Ehrencodex für die öst. Presse) verpflichtet.
(10) Von der Nutzung der Assets ausgenommen ist der Bereich Außenwerbung (Plakate, Megaposter, Bandenwerbung am Rande von Spielfeldern, Anbringen an und auf Verkehrsmitteln, digitale Screens, Kinowerbung, Messeauftritte, Rollups).
V. Zweckgebundene Nutzungsbewilligung
(1) Mit dem Download der Dateien aus dem TWBA erteilt Tirol Werbung grundsätzlich nur eine (zweckgebundene und nicht exklusive) Werknutzungsbewilligung. Das gilt insbesondere auch für Assets, deren Bildinhalt ein Werk darstellt (z.B. Werke der bildenden und/oder darstellenden Kunst). Die Nutzung dieser Assets bedarf gegebenenfalls der Zustimmung des Urhebers/der Urheberin bzw. Rechteinhabers/der Rechteinhaberin des im Asset abgebildeten Werks.
(2) Assets aus dem TWBA werden von Tirol Werbung nur zu Image- und Werbezwecken als Arbeitergeber/Arbeitgeberin eines Tiroler Betriebsstandorts mit ausschließlichem Bezug zu Tirol sowie die zugehörige Öffentlichkeitsarbeit, jeweils beschränkt auf den ausschließlichen Bezug zu Tirol (= zulässige Nutzungszwecke) zur Verfügung gestellt.
VI. Urheberrechtliche Kennzeichnung (Fotocredit)
(1) Tirol Werbung verlangt ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk (Quellennachweis), und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Asset (Foto, Video, Audio) bestehen kann. Die vorstehende Verpflichtung ist Bestandteil der Lizenzvereinbarung. Sammelnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Asset vornehmen lässt. Der Nutzer/Die Nutzerin hat Tirol Werbung von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Als Urhebervermerk gilt das direkt beim Medium angeführte Copyright.
(2) Absatz (1) gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
(3) Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung der Assets den Bestimmungen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes.
(4) Von jeder gedruckten Veröffentlichung eines Assets ist ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos Tirol Werbung zuzuschicken. Hierbei ist genau anzugeben, welches Asset in welcher Publikation an welcher Stelle benutzt wurde.
VII. Dauer und Stornierung der Zugangsberechtigung
(1) Die Zugangsberechtigung zum TWBA wird auf unbestimmte Zeit erteilt.
(2) Der Nutzer/Die Nutzerin ist berechtigt, seine Zugangsberechtigung jederzeit per E-Mail an info@tirol.at zu stornieren. Tirol Werbung ist berechtigt, die Zugangsberechtigung zum TWBA jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stornieren.
(3) Tirol Werbung ist berechtigt, die Zugangsberechtigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (insbesondere Verstoß gegen die gegenständlichen Allgemeinen Nutzungsbedingungen) ohne Einhaltung einer Frist zu stornieren.
VIII. Gerichtsstand, Sonstiges
(1) Für sämtliche, sich aus der Nutzung des TWBA ergebenden Streitigkeiten wird die Anwendbarkeit materiellen österreichischen Rechts vereinbart. Auch bei Nutzung des TWBA durch ausländische Benutzer/Benutzerinnen gilt die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen als vereinbart.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der Schriftform. Dies gilt auch, wenn von diesem Schriftformgebot abgegangen werden soll.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einer auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen erfolgter Nutzungen ist das für 6020 Innsbruck jeweils sachlich zuständige Gericht.
Stand: September 2024