Steuerrechtlich sind hinsichtlich des Zuzugs diverse Regelungen zu beachten. Unter anderem mit Wohnsitzbegründung (im steuerlichen Sinn) entsteht die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich. Diese impliziert, dass grundsätzlich das gesamte Welteinkommen in Österreich zu versteuern ist, wobei dieses Besteuerungsrecht unter Umständen im individuellen Fall durch Doppelbesteuerungsabkommen zugunsten eines anderen Staates eingeschränkt sein kann.
Es empfiehlt sich, sich steuerrechtlich frühzeitig, individuell und umfassend zu informieren, zumal je nach Situation unterschiedliche steuerrechtliche Regelungen zum Tragen kommen. Diese können beispielsweise die Verpflichtung zur zeitgerechten Information an das Finanzamt betreffend eine steuerpflichtige Tätigkeit vorsehen (etwa, wenn nicht ausschließlich eine nichtselbstständige Tätigkeit ausgeübt wird, also zB bei Vermietung, selbstständiger Nebentätigkeit*…), zur Abgabe der Steuererklärung verpflichten oder die Einreichung einer Arbeitnehmerveranlagung (fallabhängig freiwillig oder verpflichtend) betreffen. Diverse Fristen sind jeweils zu beachten. Erkundige dich individuell (die Regelungen sind zu detailreich, um sie hier abschließend darzustellen)!
Steuerrechtliche Beratung ist sehr oft auch bereits vor dem Zuzug wichtig. Besondere Vorsicht ist beispielsweise geboten, wenn es im Zuzugszeitpunkt noch ausländische Bankkonten, Depots und ähnliches gibt. Kapitaleinkünfte sind zwar grundsätzlich in Österreich endbesteuert, dies gilt aber für österreichische Konten und Depots. Einkünfte auf ausländischen Konten und Depots müssen hingegen in der Steuererklärung angeführt werden und das Vorliegen solcher ausländischer Kapitaleinkünfte führt in der Regel auch zu einem Pflichtveranlagungstatbestand (die Freigrenze für Kapitalvermögen ist verschwindend gering, zum Zeitpunkt August 2024 etwa bei nur 22 €). Bei größeren Depots kann der Aufwand für die Steuererklärung hoch werden, da in Österreich für Kapitaleinkünfte Einzelaufzeichnungspflicht besteht. Die ausländischen Unterlagen sind leider häufig nicht brauchbar, da etwa bei Investmentfonds die steuerliche Behandlung in Österreich stark von anderen Staaten abweicht. Es empfiehlt sich daher in der Regel nach Möglichkeit, ausländische Depots vor Zuzug zu schließen und Wertpapiere, Ersparnisse etc. auf inländische Depots zu übertragen. Zuvor sollte jedoch unbedingt fachkundiger steuerlicher Rat eingeholt werden, um die Gesamtsituation rechtlich richtig einzuordnen und die steuerliche Situation im Wegzugsstaat zu beachten. Je nach Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung im anderen Staat kann auch unter Umständen im Ausland noch Steuer gespart werden, je nachdem wann der Übertrag erfolgt.
Auch beispielsweise bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten (die jedoch nicht Gegenstand dieser FAQs sind), wie zB der Tätigkeit im Home-Office in Österreich für eine/n ausländischen Arbeitgeber:in, sind diverse Sonderregelungen zu beachten, weshalb hier bereits vor Tätigkeitsbeginn (neben den damit verbundenen weiteren rechtlichen Themen auch) eine umfassende steuerrechtliche Abklärung der konkret geplanten Situation erfolgen sollte.
Diese beiden Fälle dienen lediglich als Beispiele. Die rechtzeitige Einholung umfassender, steuerrechtlicher Information bzw. Beratung ist jedenfalls anzuraten. Eine abschließende steuerliche Beurteilung ist aufgrund der Komplexität der Materie nur individuell möglich.
Fachkundige Beratung wird insbesondere durch Steuerberatungskanzleien angeboten.
Abhängig von Umfang und Komplexität bietet beispielsweise auch die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK Tirol) ihren Mitgliedern Beratung zu steuerrechtlichen Fragen an.
Selbstverständlich ist frühzeitige, umfassende Information auch wichtig, um eventuelle fristgebundene Vorteile nutzen zu können. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte „Zuzugsbegünstigung“, die verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen unterliegt und nur innerhalb von sechs Monaten ab Zuzug beantragt werden kann. Um Fehler (in diesem Rechtsgebiet mit eigener Terminologie und komplexen Bestimmungen) zu vermeiden, ist individuelle, frühzeitige Beratung auch hierzu sehr empfehlenswert.
Erstinformation zur Zuzugsbegünstigung:
*Bitte beachte, dass das Thema der Selbstständigkeit (etwa als Nebenerwerb) und die damit verbundenen rechtlichen Regelungen kein Gegenstand dieser FAQs sind.